Digitale Signatur in Arzt- und Zahnarztpraxen verwenden.


Digitale Formulare rechtssicher unterschreiben - digitale Signatur - Unterschriften in Arzt- und Facharztpraxen.

In der Covid19-Pandemie, durch die Impfkampagne, nicht zuletzt durch die zahlreichen Aufklärungsformulare für Patientinnen und Patienten hat sich die Papierflut in den Praxen noch verstärkt. Datenschutz, Aufklärungsformulare und deren Verarbeitung haben die Verwaltung in Arztpraxen zum größten "Zeitfresser" gemacht. 

Viele Formulare können heute digital und rechtssicher unterschrieben werden, sparen Zeit und Ressourcen und helfen auch bei der Nachverfolgung von Dokumenten. 


Digitale Formulare, die papierlose Praxis , helfen Zeit zu sparen, Übertragungsfehler zu minimieren und dienen der Nachhaltigkeit und dem Umweltschutz.


Achtung: das BGB, das Arzt- und Medizinrecht bedingen persönliche Unterschriften. Die Unterschriften, handschriftlich auf Papier sind nur für wenigen Formularen verpflichtend. z.B. bei:

  • Behandlungsverträgen für privatärztliche Leistungen bei gesetzlich Versicherten (IGeL) (§3 Bundesmantelvertrag-Ärzte) Hinweis: Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen, die Kosteninformation kann jedoch in Textform, damit auch digital erfolgen (§630c BGB).
  • Abweichende Vereinbarungen der Gebührenhöhe nach §2 GOÄ bei Privatpatienten (z.B. für eine Erhöhung des Faktors über 3,5 hinaus)
  • Aufklärungsgespräche müssen durch Ärztinnen und Ärzte mündlich durchgeführt werden. Ergänzende Unterlagen können Patienten:innen auch digital erhalten. Die Einwilligung des Patienten muss nicht schriftlich erfolgen, die Unterschrift des Arztes oder der Ärztin ist hier nicht erforderlich. Digitale Aufklärungsbögen sind daher rechtssicher.

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