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Die Vorteile von digitalen Arztrechnungen, digitaler Rechnungsversand (per PDF)

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  Die digitale Rechnung hilft Arztpraxen, Patienten und der Umwelt.  Abrechnungen in Arztpraxen, sollten online erstellt und versendet werden. Für die Umwelt , zur Kostenreduktion und zur Imageförderung. Neben deutlichen Einsparungen für die Praxis, wird auch die Zufriedenheit der Patienten, der Praxismitarbeiter und nicht zuletzt dient sie der Nachhaltigkeit, dem Umwelt- und Klimaschutz Vorteile digitaler Rechnungslegung als PDF-Dokument*: Zeitersparnis: Ausdrucken, Vorbereitung für die Postzustellung entfallen. Keine Wege zur Post oder zum Briefkasten. Kostenersparnis: Portokosten, Papier- und Druckkosten entfallen. Energieeinsparung durch verminderte Druckerlaufzeiten. Die Rechungen werden digital als PDF versendet In Praxis-Management Systeme können heute bereits digitale Rechnungen erstellt und per e-mail als PDF versendet werden.  die Digitalisierung von Rechnungen erleichtern die Aufbewahrung und Archivierung.  Erleichterung auch für die Patienten. Exchange Programme und moderne

Digitale Signatur in Arzt- und Zahnarztpraxen verwenden.

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Digitale Formulare rechtssicher unterschreiben - digitale Signatur - Unterschriften in Arzt- und Facharztpraxen. In der Covid19-Pandemie, durch die Impfkampagne, nicht zuletzt durch die zahlreichen Aufklärungsformulare für Patientinnen und Patienten hat sich die Papierflut in den Praxen noch verstärkt. Datenschutz, Aufklärungsformulare und deren Verarbeitung haben die Verwaltung in Arztpraxen zum größten "Zeitfresser" gemacht.  Viele Formulare können heute digital und rechtssicher unterschrieben werden, sparen Zeit und Ressourcen und helfen auch bei der Nachverfolgung von Dokumenten.   Digitale Formulare, die papierlose Praxis , helfen Zeit zu sparen, Übertragungsfehler zu minimieren und dienen der Nachhaltigkeit und dem Umweltschutz. Achtung: das BGB, das Arzt- und Medizinrecht bedingen persönliche Unterschriften. Die Unterschriften, handschriftlich auf Papier sind nur für wenigen Formularen verpflichtend. z.B. bei: Behandlungsverträgen für privatärztliche Leistungen bei ges