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Die Sicherheit der IT-Infrastruktur, der Webseiten von Arzt- und Zahnarztpraxen

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Die Digitalisierung im Gesundheitswesen stellt die IT und die damit einhergehende Sicherheit von Arbeitsplätzen in Praxen vor neue Herausforderungen. Gerade im Umgang mit sensiblen Patienten:innen Daten sollten sich Praxisinhaber mit dem Thema Cyberkriminalität eingehend beschäftigen. Dazu gehört nicht nur eine funktionierende, geschützte IT-Infrastruktur und verschlüsselte Webseiten, sondern auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen für die Gefahren, die durch unbewusstes Handeln,   unbedachte Internetnutzung, Herunterladen von unbekannten Dateianhängen, entstehen können.  Was können Sie tun, um auf die Gefahren für die digitalen Systeme einer Arzt- oder Facharztpraxis präventiv zu reagieren?   Ermitteln Sie die Gefahren, die durch unbewusstes Handeln, Surfen in Ihrer Praxis existieren Sensibilisieren Sie Mitarbeiter:innen Zum Thema Cyberkriminalität durch Hacker, Datendiebstahl, der Gefahr von unbekannten Dateianhängen. Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf die Nutzung des prax

Digitale Signatur in Arzt- und Zahnarztpraxen verwenden.

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Digitale Formulare rechtssicher unterschreiben - digitale Signatur - Unterschriften in Arzt- und Facharztpraxen. In der Covid19-Pandemie, durch die Impfkampagne, nicht zuletzt durch die zahlreichen Aufklärungsformulare für Patientinnen und Patienten hat sich die Papierflut in den Praxen noch verstärkt. Datenschutz, Aufklärungsformulare und deren Verarbeitung haben die Verwaltung in Arztpraxen zum größten "Zeitfresser" gemacht.  Viele Formulare können heute digital und rechtssicher unterschrieben werden, sparen Zeit und Ressourcen und helfen auch bei der Nachverfolgung von Dokumenten.   Digitale Formulare, die papierlose Praxis , helfen Zeit zu sparen, Übertragungsfehler zu minimieren und dienen der Nachhaltigkeit und dem Umweltschutz. Achtung: das BGB, das Arzt- und Medizinrecht bedingen persönliche Unterschriften. Die Unterschriften, handschriftlich auf Papier sind nur für wenigen Formularen verpflichtend. z.B. bei: Behandlungsverträgen für privatärztliche Leistungen bei ges

Rechtliche Vorgaben beim Betrieb von Webseiten für Arzt- und Zahnarztpraxen....

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Bei der   Beachtung und Umsetzung von rechtlichen Vorgaben bei Webseiten von Arzt- und Zahnarztpraxen besteht großer Handlungsbedarf. Eine häufig unterschätztes Thema beim Betrieb von Webseiten für Arztpraxen und anderer Gesundheits-Dienstleister sind die   rechtlichen Verpflichtungen, die der Gesetzgeber für Praxis-Webseiten vorgibt.   Erstaunlich, dass sich viele Praxisbetreiber keinerlei oder nur wenig Gedanken über die rechtlichen Voraussetzungen einer Webseite im Gesundheitsbereich machen. Viele befinden sich nicht nur in einer „ rechtlichen Grauzone“ sondern es werden viele Rechtsverstöße festgestellt.  - Es drohen Abmahnungen, die zu empfindlichen Geldbussen und Unterlassungserklärungen führen können - .  * Häufige Rechtsverstöße bei Webseiten von Arzt- und Zahnarztpraxen: Fehlendes oder unvollständiges Impressum. Fehlende oder fehlerhafte Datenschutz-Erklärungen Fehlende Cookie-Hinweise und/oder Cookie-Banner Fehlende Aufführung von Bildrechten (Urheberschutz, Bildrechte) Kein