Rechtliche Vorgaben beim Betrieb von Webseiten für Arzt- und Zahnarztpraxen....
Eine häufig unterschätztes Thema beim Betrieb von Webseiten für Arztpraxen und anderer Gesundheits-Dienstleister sind die rechtlichen Verpflichtungen, die der Gesetzgeber für Praxis-Webseiten vorgibt.
Erstaunlich, dass sich viele Praxisbetreiber keinerlei oder nur wenig Gedanken über die rechtlichen Voraussetzungen einer Webseite im Gesundheitsbereich machen. Viele befinden sich nicht nur in einer „ rechtlichen Grauzone“ sondern es werden viele Rechtsverstöße festgestellt. - Es drohen Abmahnungen, die zu empfindlichen Geldbussen und Unterlassungserklärungen führen können - . *
Häufige Rechtsverstöße bei Webseiten von Arzt- und Zahnarztpraxen:
- Fehlendes oder unvollständiges Impressum.
- Fehlende oder fehlerhafte Datenschutz-Erklärungen
- Fehlende Cookie-Hinweise und/oder Cookie-Banner
- Fehlende Aufführung von Bildrechten (Urheberschutz, Bildrechte)
- Kein Hinweis auf die Erhebung von Statistiken (Datenerfassung z.B. Google Analytics)
- Kein Hinweis auf den rechtlich Verantwortlichen, Betreiber der Praxis..
- Social Media Plugins werden direkt mit den jeweiligen Kanälen verknüpft.
Wichtig: Dies sind nur einige rechtliche Grundlagen, die von vielen Praxis-Webseiten nicht erfüllt werden. Die Vorgaben werden nicht zuletzt durch die DSGVO immer komplexer. Sie sollten nicht ignoriert werden.
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Der Gesetzgeber hat aber auch Bedingungen an die Rechtmäßigkeit einer Anmahnung oder Unterlassungserklärung geknüpft. Um diesem unnötigen Ärger zu entgehen, sollten Ärztinnen und Ärzte die rechtlichen Voraussetzungen kennen und darauf achten, das die Ihre Webseite diese Voraussetzungen erfüllt.
Auch für Social Media Auftritte von Arztpraxen bei Facebook, Instagram,…. gilt, die geltenden rechtlichen Grundlagen , wie z.B. die Impressumspflicht, zu beachten.
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