Wie kann eine Videosprechstunde Ärztinnen und Ärzte, Therapeuten:innen bei der Behandlung von Patienten unterstützen?


Die Videosprechstunde ermöglicht die telemedizinische Betreuung von Patientinnen und Patienten durch Ärzte:innen und Psychotherpeuten:innen. 

Die Einsatzmöglichkeiten und die damit verbundenen Vorteile sind vielfältig. Gerade bei langen Anfahrtswegen zum Arzt oder Therapeuten sind Videosprechstunden eine sehr gute Möglichkeit der Patientenbetreuung. Auch das Infektionsrisiko für den Arzt und umgekehrt den Patienten wird ausgeschlossen.


Hausbesuche und der direkte Patientenkontakt, können vermieden werden. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, welche Schwierigkeiten einem Hausbesuch entgegen stehen können.


Weitere Vorteile von Videosprechstunden:


  • Behandlungen, Operationen können vorab erläutert werden.
  • Der Heilungsprozess kann begutachtet werden.
  • Hautveränderungen, Wunden können per Videochat begutachtet werden.
  • Medikationen können besprochen werden
  • Therapeuten können Behandlungsgespräche auch online durchführen.
  • Honorar-Abrechungen einfach und bezuschusst. (Anschubförderungen)
  • 2022 kommt das E-Rezept. Das E-Rezept ergänzt die Video-Sprechstunde.
  • Die Video-Sprechstunde trägt zum Umwelt- und Naturschutz bei. Weniger Wege von und zum Arzt, Schonung von Ressourcen, Verminderung von Treibhausgasen durch unnötige Verkehrsströme.


Es gibt bereits viele Anbieter von Videokonferenz und Messenger bzw.  Chat-Programmen. 


Wichtig:


Video-Konferenzsysteme unterliegen strengen Anforderungen an den Datenschutz. Bei der Auswahl eines Anbieters für Video-Konferenz -und Online-Terminbuchungs Systemen sind die Wahrung der Vorschriften zur Ermittlung personenbezogener Gesundheitsdaten nach DSGVO und BDSG zu beachten. Dabei sollten die Server-Standorte in Deutschland und Europa sein, der Anbieter sollte zertifiziert sein.

Allgemein bekannte Systeme wie z.B. Zoom sind nicht geeignet, um den strengen Datenschutzvorgaben für Patientendaten zu erfüllen und sind nicht datenschutzkonform.


"Wenn Sie als Arzt oder Psychotherapeut einen zertifizierten Videodienst nutzen, müssen Sie dies zunächst bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung anzeigen. Das Verfahren ist regional unterschiedlich. Weitere Informationen finden sich im folgenden Dokument." Quelle: KBV Videosprechstunde







Netzcube 


Kanalstr. 25

48147 Münster


Beratungstermin vereinbaren: Kontaktformular

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