Die e-Krankmeldung, der e-Krankenschein ab 1.10.2021
Neue gesetzliche Vorgaben. Der e-Krankenschein wird zur Pflicht.
Vertragsärzte müssen seit dem 1.10.2021 den Krankenschein, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt, auf elektronischem Wege an die zuständige Krankenkasse übermitteln. Damit wechselt auch die Informationspflicht. Sie liegt jetzt beim behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin. Der e-Krankenschein hilft der Umwelt.
Umweltschutz: Die Reduktion von Papier und unnötigen Wegen, Feinstaubausstoß von Druckern, hilft der Umwelt und der CO2 Reduktion.
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