Der Datenschutz in Arzt- und Zahnarztpraxen nach DSGVO zum Schutz von Patientendaten.


Die Einhaltung des Datenschutzes nach EU-DSGVO als wichtige Voraussetzung bei der Digitalisierung von Arztpraxen, Apotheken und anderen Unternehmen der Gesundheitsbranche.


Die Pandemie und andere Themen in der Gesundheitsbranche haben den Datenschutz nach DSGVO, datenschutzkonforme IT-Systeme, Verschlüsselung von  Praxis-Webseiten und vorgeschriebene Cookie-Hinweise, Impressums-Pflicht und Datenschutzhinweise, den Umgang mit Patientendaten in den Hintergrund gedrängt. Die digitale Patientenakte kommt und stellt auch die Praxis IT und die Dienstleister von Webservices vor große Herausforderungen, gerade im Bereich der Sicherheit von Patientendaten.


Eine Checkliste worauf es beim Datenschutz für IT, Cloud und Web-Anwendungen für Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken und Gesundheitsdienstleister ankommt.


Was muss beim Datenschutz-Patientenschutz bei Praxis-Webseiten und IT-Systemen beachtet werden?

  • Ist die Webseite SSL-verschlüsselt (Secure Socket Layer), um die IP-Adressen der Besucher zu verbergen?

    Dies ist nicht nur eine Vorgabe an den Datenschutz, sondern hat auch Einfluß auf die Positionierung der Praxis-Webseite bei Google & Co.
    Nicht verschlüsselte, nicht mobil optimierte (Responsives Design) Praxis-Webseiten werden nicht mehr von Google & Co. berücksichtigt und damit im Ranking abgestraft.

  • Sind das Impressum und die Datenschutzhinweise rechtskonform und enthalten sie die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen   auch die Hinweise auf die Nutzung von Social-Media und Trackingtools, wie Google Analytics, Piwik…?
  • Ist eine E-mail Verschlüsselung vorhanden und können Patienten sicher mit der Praxis kommunizieren.
  • Werden bei modernen Arztkonsultationen, wie z.B. eine Videosprechstunde die Datenschutzrichtlinien beachtet, sind die Anbieter zertifiziert und sind die Server in Deutschland oder der EU.
  • Sind die IT-Systeme gegen unbefugten Zugriff gesichert. Eigene Stromversorgung - tägliche Datensicherung - werden Passwörter regelmäßig gewechselt?
  • Sind Antivirenprogramme auf den Praxisrechnern installiert?
  • Gibt es einen eigenen gesicherten Server-Raum?
  • Werden Server von Cloud-Dienstleistern, z.B einer Online-Terminanfrage auf inländischen oder auf Servern in EU Staaten gehostet? 
  • Werden Chat/Messenger Dienste genutzt, so gelten auch hier besondere Anforderungen an den Datenschutz. 
    WhatsApp  widerspricht nicht dem Datenschutz und sollte von Gesundheits-Dienstleistern nicht verwendet werden*
  • Gibt es Auftragsverarbeitungsverträge mit IT und Cloud Dienstleistern, z.B. für die Online-Terminvergabe, eine Messenger (Chat) Diensten, Video-Sprechstunden? Dienste wie z.B. Zoom sind nicht datenschutzkonform nach BDSG und DSGVO,
  • Sind die Computerbildschirme vor unbefugtem Einblick geschützt?
  • Sind die Mitarbeiter:innen über die Einhaltung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit schriftlich informiert? 
  • Gibt es eine(n) Datenschutzbeauftragte(n)?
  • Gibt es eine Einwilligungserklärung des Patienten zur digitalen Weitergabe von Patientendaten, z.B an Fachärzte und Versicherungen?
*Vorsicht bei der Verwendung von WhatsApp, das häufig von Apotheken zur Rezeptvorbestellung genutzt wird. Hier gibt es zwar noch keine abschließende Bewertung durch den EuGH, die Daten, die dabei von WhatsApp, einem US-amerikanischen Unternehmen, erhoben werden, sind aber aus datenschutzrechtlicher  Sicht äußerst kritisch zu sehen. Patientenname in Verbindung mit dem bestellten Medikament können dabei allein bereits Rückschlüsse auf die Erkrankung des Apothekenkunden geben."


Es gibt viele weitere Anforderungen an die Einhaltung des Datenschutz, der DSGVO in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis, die auch auf die Infrastruktur der Praxis sowie das Verhalten der Mitarbeiter:innen Einfluß haben.

© Netzcube 


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